Reiserücktrittsversicherung

Falls Sie Ihren Mietvertrag stornieren müssen, werden wir uns selbstverständlich um Ersatzbelegungen bemühen. Sollte uns das nicht oder nicht in vollem Umfang gelingen, sind Sie nach dem Gesetz weiterhin zur Zahlung des Übernachtungspreises verpflichtet.
Je nach Zeitpunkt der Kündigung sind zwischen 25 und 90% (s. AGB´s) der Übernachtungskosten zu zahlen.
Sie können sich mit einer Reiserücktrittskostenversicherung dagegen schützen.